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Die Restauration von 1815



Der Wiener Kongress

Auf dem Wiener Kongress von 1814 - 1815 versammelten sich die europäischen Fürsten und Staatsmänner, um die Verhältnisse in Europa nach der Niederlage Napoleons bei Waterloo neu zu ordnen und ein neues Gleichgewicht zwischen den Grossmächten zu schaffen. Zahlreichen Kleinstaaten (u.a. Venedig, Genua) wurde die Wiederherstellung verweigert. Ebenso wenig kam man dem Wunsch der polnischen, deutschen und italienischen Patrioten nach Nationalstaaten entgegen. Unter diesen Umständen konnte die Schweiz froh sein, im Wesentlichen in ihren Grenzen von 1798 wieder hergestellt zu werden.

Die immerwährende Neutralität

Der Preis für das Überleben der Schweiz als Kleinstaat war die Verpflichtung zur Neutralität: In einer besonderen Erklärung garantierten die Siegermächte die immerwährende Neutralität der Schweiz. Damit war einerseits das Versprechen verbunden, die Schweiz nicht anzugreifen, andererseits aber auch die Verpflichtung der Schweiz ihrerseits keine militärischen Bündnisse mehr einzugehen und den Durchzug fremder Truppen durch ihr Gebiet zu verhindern. Dieser Rolle ist die Schweiz seither mehr oder weniger gewissenhaft nachgekommen und die Neutralität ist zu einem tief verinnerlichten Prinzip geworden, so sehr, dass heute das ernsthafte Nachdenken darüber eher behindert wird, ob und wie die Neutralität in einer völlig veränderten Welt überhaupt noch sinnvoll ist.

Die heute gültigen Grenzen der Schweiz

Das Wallis und Genf waren vor 1798 zugewandte Orte gewesen, Neuenburg war von alters her im Besitz der französischen Adelshauses Orléans-Longueville gewesen, 1510 - 1529 von Bern, Solothurn, Fribourg und Luzern besetzt worden und wurde 1598 von Frankreich und Spanien als zugewandter Ort der Eidgenossenschaft anerkannt. Seit 1648 hatten die 3 Stände in Neuenburg ein Mitspracherecht, sie wählten 1707 nach dem Aussterben des Fürstenhauses Orléans-Longueville den König von Preussen zu ihrem Landesherrn. Dies war ganz im Sinne Berns, denn Preussen war protestantisch und weit weg. Während der Helvetik und Mediation waren das Wallis, Genf, Neuenburg und das Fürstbistum Basel (Teile des Elsass und heutiger Kanton Jura) Frankreich einverleibt worden.

Die Siegermächte hatten alles Interesse, dass sich diese Gebiete von Frankreich lösten und als eigenständige Kantone zur Schweiz kamen. Nur das Elsass blieb bei Frankreich. Neuenburg erhielt einen Sonderstatus, es war bis 1857 sowohl ein Kanton der Schweiz als auch ein preussisches Fürstentum! Bern erreichte, dass ihm der heutige Kanton Jura gewissermassen als Ersatz für die verlorene Waadt zugeschlagen wurde. Die ehemals zugewandten Orte Mulhouse (Elsass) und Rottweil (Süddeutschland) sowie die bündnerischen Untertanengebiete Veltlin, Bormio und Chiavenna gingen der Schweiz definitiv verloren. Insgesamt konnte ein Rückfall in die Zeit vor 1798 wenigstens für die grossen ehemaligen Untertanengebiete, die neue Kantone geworden waren, weit gehend verhindert werden. Die Schweiz bestand nun aus 22 Kantonen und hatte ein geschlossenes Staatsgebiet in den heutigen Grenzen (bis auf winzige spätere Korrekturen) erreicht.

Die Restauration im Innern

Im Inneren vollzog die Schweiz den europäischen Trend mit etwa der selben begrenzten Autonomie nach, wie seinerzeit in der Helvetik. Die Partei der Konservativen setzte sich zunächst weit gehend durch und erreichte bis 1848 eine Restauration (Wiedereinsetzung) der alten Ordnung mit einem losen Bund von Kantonen, die der Tagsatzung nur grössere Verhandlungen mit dem Ausland und die Regelung einzelner militärischer Belange überliessen. Die Städte konnten die Landschaft zwar nicht wie vorher total beherrschen, waren aber in den Parlamenten übervertreten. So hatte etwa die Stadt Basel im Grossen Rat 90 Vertreter, die Landschaft aber für mehr als doppelt so viele Einwohner nur deren 64. In Bern (Landschaft 99 von 299 Sitzen), Luzern (Landschaft 10 von 36 Ratssitzen), Zürich (Landschaft 82 von 212 Sitzen) usw. waren die Verhältnisse ähnlich ungerecht. Gewisse Verbesserungen der Helvetik bei den persönlichen Freiheitsrechten (Abschaffung der Leibeigenschaft) und der allgemeinen Volksschulbildung blieben allerdings bestehen.

Die Freunde des Neuen verschwanden aber nicht vollständig, die Partei der Liberalen blieb bestehen, später spaltete sich davon die Partei der Radikalen [Freisinnigen] ab, die noch weiter gehende Forderungen stellte und insbesondere die Kirche als Hüterin des konservativen Gedankengutes entschieden bekämpfte. Ihre Hauptforderungen waren demokratisch, d.h. nach allgemeinem Stimmrecht gewählte Räte öffentliche Rats- und Gerichtsverhandlungen.

Handels- und Gewerbefreiheit (Abschaffung der Beschränkungen, die nur den Mitgliedern bestimmter Zünfte die Ausübung gewisser Handwerke erlaubten)

Stärkung des Bundes auf Kosten der Kantonshoheit (einheitliche Regelungen für die ganze Schweiz)